Pflegegrad beantragen 2026: Schritt für Schritt – so klappt es wirklich

Einen Pflegegrad zu beantragen klingt kompliziert. Ist es nicht. Wenn Sie wissen, welche Schritte in welcher Reihenfolge kommen, läuft das Verfahren fast von selbst. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Antrag funktioniert, was die Pflegekasse prüft, welche Leistungen Sie danach erhalten – und welche Fristen die Kasse einhalten muss.

Was ist ein Pflegegrad – und warum ist er so wichtig?

Ein Pflegegrad ist die offizielle Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse. Er bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Hilfsmittel und vieles mehr.

Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen. Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen der Pflegekasse – auch wenn der Bedarf längst vorhanden ist.

Das System erinnert Sie nicht daran, einen Antrag zu stellen. Niemand schreibt Ihnen, dass Sie Anspruch haben. Sie müssen selbst tätig werden.

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Anspruch hat, wer seit mindestens sechs Monaten in seiner Selbständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist. Die Ursache spielt keine Rolle – körperliche Erkrankung, Demenz, psychische Erkrankung oder eine Behinderung sind alle anerkannt.

Wichtig: Es gibt keine Altersgrenze nach oben oder unten. Auch Kinder können einen Pflegegrad beantragen, werden aber nach einem anderen Maßstab bewertet.

Versichert sein müssen Sie bei einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht.

So stellen Sie den Antrag: Schritt für Schritt

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse ist eine Abteilung Ihrer Krankenkasse. Den Antrag können Sie stellen:

  • Telefonisch – rufen Sie Ihre Krankenkasse an: “Ich möchte einen Pflegegrad beantragen.”
  • Schriftlich – formlos mit Namen, Versicherungsnummer, Satz “Ich beantrage die Feststellung von Pflegebedürftigkeit”. Per Einschreiben.
  • Online – viele Kassen bieten ein Online-Formular an.

💡 Tipp: Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Anrufs. Ab diesem Tag läuft die Bearbeitungsfrist.

Schritt 2: Der Medizinische Dienst kommt zur Begutachtung

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bewertet Ihre Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen:

ModulThemaGewichtung
1Mobilität10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %
4Selbstversorgung40 %
5Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens15 %

Wichtig: Schildern Sie realistisch, was Sie nicht mehr alleine können. Bereiten Sie vor: Atteste, Medikamentenliste, Pflegetagebuch.

Schritt 3: Das Ergebnis – und was danach kommt

Die Pflegekasse schickt einen schriftlichen Bescheid. Nicht einverstanden? Sie haben einen Monat Zeit für den kostenlosen Widerspruch. Rund 46 % führen zu einer Korrektur.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

PflegegradBeschreibungPflegegeld/MonatPflegesachleistungen/Monat
PG 1Geringe Beeinträchtigungen
PG 2Erhebliche Beeinträchtigungen347 Eurobis zu 796 Euro
PG 3Schwere Beeinträchtigungen599 Eurobis zu 1.497 Euro
PG 4Schwerste Beeinträchtigungen800 Eurobis zu 1.859 Euro
PG 5Schwerste Beeintr. + bes. Anforderungen990 Eurobis zu 2.299 Euro

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche 2026, Stand 04.11.2025

Was bringt ein Pflegegrad noch – Leistungen 2026

Entlastungsbetrag: Bis zu 131 Euro/Monat (PG 1–5) für Betreuung und haushaltsnahe Dienste.

Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Ab PG 2 bis zu 3.539 Euro/Jahr.

Tages- und Nachtpflege: Ab PG 2 bis zu 721 Euro/Monat, ab PG 3 bis zu 1.357 Euro/Monat.

Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro/Monat (ab PG 1).

Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro einmalig je Maßnahme.

Diese Fristen hat die Pflegekasse

Gesetzliche Bearbeitungsfrist: 25 Arbeitstage ab Eingang des Antrags. (§ 18 SGB XI)

  • Bei Krankenhausaufenthalt: 5 Arbeitstage
  • Bei häuslicher Pflege mit Pflegezeit-Ankündigung: 10 Arbeitstage
  • Bei palliativer Versorgung: 5 Arbeitstage

Fristüberschreitung: Die Pflegekasse zahlt 70 Euro für jede begonnene Woche Verspätung – gesetzlich geregelt.

Häufige Fehler beim Pflegegrad-Antrag

Fehler 1: Den Alltag beschönigen. Schildern Sie realistisch, was Sie nicht mehr alleine schaffen.

Fehler 2: Keine Unterlagen vorbereiten. Atteste und Pflegetagebuch sind wichtige Ankerpunkte.

Fehler 3: Psychische Beeinträchtigungen nicht erwähnen. Depressionen, Angst, Orientierungslosigkeit zählen in Modul 2 und 3.

Fehler 4: Den Widerspruch nicht stellen. 46 % aller Widersprüche führen zu einer Korrektur – kostenlos.

Fehler 5: Zu lange warten. Pflegegeld gilt ab Antragstellung, nicht rückwirkend.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Kann ich den Antrag für Angehörige stellen?
Ja – mit schriftlicher Vollmacht reicht das aus.

Was kostet der Antrag?
Nichts. Antragstellung und Begutachtung sind kostenlos.

Wie lange dauert die Bearbeitung?
25 Arbeitstage gesetzliche Frist. Bei Krankenhausaufenthalt: 5 Arbeitstage.

Was passiert bei Ablehnung?
Widerspruch einlegen (1 Monat Frist, kostenlos) und parallel neuen Antrag stellen.

Kann ich eine Höherstufung beantragen?
Ja, jederzeit bei dauerhafter Verschlechterung des Gesundheitszustands.

Gilt der Pflegegrad auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja. Demenz, Depressionen, Angststörungen werden in Modul 2 und 3 bewertet.

So geht es weiter

Mit dem Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen zu, die viele nie in Anspruch nehmen – weil niemand sie darüber informiert. Alles dazu finden Sie Schritt für Schritt auf pflegeantraghelfer.de.